Träger / Zuständigkeiten
Das Berufsbildungsgesetz anerkennt die HMS als Bildungsanbieterinnen. Wollen die HMS auf einen eidgenössisch anerkannten Titel vorbereiten, müssen sie ihre Bildungsgänge mit den Anforderungen der kaufmännischen Grundbildung abstimmen.
Die notwendigen Grundlagendokumente für die kaufmännische Grundbildung in HMS wurden verbundpartnerschaftlich erarbeitet.
Information zu den neuen HMS-Bildungsgängen (pdf, 42 kb)
Bund
Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung und ist für die Herausgabe der HMS-Grundlagendokumente verantwortlich. Er unterstützt die Umsetzung der HMS-Reform durch Weiterbildungsangebote.
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung SPK
Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB
Organisationen der Arbeitswelt
Die OdA geben die Lern- und Leistungsdokumentationen heraus, formulieren die branchenspezifischen Leistungsziele für das Langzeitpraktikum im Modell 3+1, führen die überbetrieblichen Kurse im Modell 3+1 durch und nominieren Expertinnen/Experten für das Qualifikationsverfahren in beruflicher Praxis für das Modell i und für das Modell 3+1.
Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen SKKAB
Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung IGKG Schweiz
Kantone
Die Kantone sind für die Umsetzung der Grundlagendokumente verantwortlich. Sie genehmigen die Schullehrpläne, regeln die Aufsicht über die HMS und die Praktikumsbetriebe und stellen die EFZ bzw. die Berufsmaturitätsausweise aus. Sie koordinieren ihre Tätigkeit über die SBBK. Die Koordinationsaufgaben im Bereich HMS werden durch die KSG wahrgenommen.
Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK
Kommission Schulische Grundbildung KSG
Handelsmittelschulen HMS
Projektleitung Kantone (doc, 44 kb)